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Hinweise zur Praktikumsanerkennung
Falls Sie eine dem Studium vorausgehende Beschäftigung oder Ausbildung als Praktikum anerkennen lassen wollen, wenden Sie Sich bitte rechtzeitig an die Prüfungskommission.
- Der Antrag auf Anerkennung sollte sinnvollerweise vor dem zweiten Studienabschnitt, spätestens jedoch 4 Wochen nach Beginn des 3ten Semesters bei der Prüfungskommission gestellt werden.
- Es können Berufsausbildungen oder Beschäftigungszeiten anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die erworbenen Kompetenzen sind gleichwertig.
- Es handelt sich um einen Zeitraum nach der Hochschulzugangsberechtigung und vor Aufnahme des Studiums.
- Mindestumfang 1 Jahr praktische Beruftätigkeit bei teilweiser Anerkennung laut APO Par. 13 Abs. 3.
- Mindestumfang 2–3 Jahre praktische Beruftätigkeit bei vollständiger Anerkennung laut APO Par. 13 Abs. 3.
- Es muss ein eindeutiger Bezug zu Inhalten des Studiengangs vorliegen.
- Es muss eine ingenieurstechnische Qualifizierung und Betreuung vorgelegen haben.
- Beispiele für den Studiengang Media-Engineering:
- Vorhergehende Berufstätigkeit als freischaffender Webentwickler, 5 Jahre.
- Bezug zum Studiengang, langjährige vielschichtige Praxiserfahrung → kann vollständig anerkannt werden (100%).
- Vorhergehende Ausbildung zum Mediengestalter, 3 Jahre.
- Bezug zum Studiengang, aber keine ingenieurstechnischen Aspekte → kann zum Teil anerkannt werden (50%).
- Beschäftigung während des Studiums als Werkstudent.
- Aufnahme nach dem Studium → kann nicht anerkannt werden (0%).
- Vorhergehende Berufstätigkeit als freischaffender Webentwickler, 5 Jahre.
- Erfüllen Sie die obigen Voraussetzungen, so verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular und stellen einen entsprechenden Antrag bei der Prüfungskommission.
- Legen Sie dem Antrag bitte einen Lebenslauf und Zeugnisse bei, die Ihre anzuerkennende Berufstätigkeit (Arbeitszeugnis) oder Ausbildung (Abschlusszeugnis) und Ihre Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis) dokumentieren. Legen Sie bitte falls vorhanden ebenfalls Unterlagen bei, welche die Vergleichbarkeit Ihrer erworbenen Kompetenzen mit den Inhalten des Studiums darlegen (Ausbildungspläne, Zertifikate, Arbeitsproben etc.).
- Allgemeine Hinweise zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Leitfaden der TH.