Informationen zum Praxissemester
Auf dieser Wiki-Seite finden Sie Informationen zur Organisation des praktischen Studienabschnitts (kurz Pflichtpraktikum) für den B-ME Studiengang der Fakultät EFI.
Die Informationen stehen auch in Form eines Merkblattes und einer Kurzübersicht (PDF) zur Verfügung.
Diese Informationen werden in einer Informationsveranstaltung zu Anfang des Wintersemesters zur Verfügung gestellt. Damit sichergestellt ist, dass Sie diese Informationen erhalten, ist Ihre Anwesenheit in dieser Veranstaltung dringend empfohlen.
Bei darüber hinausgehendenden Fragen zum Praktikum berate ich Sie gerne persönlich. Kommen Sie dazu bitte in meine Praktikumssprechstunde - meine Sprechstundenzeiten finden Sie hier.
Im Vertretungsfalle wenden Sie Sich bitte an einen der Praktikumsbeauftragten der Fakultät EFI oder an den Studiengangsleiter.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden für Sie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Es kann jedoch keine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Im Zweifelsfall ist die Aussage des Studienbüros bindend.
Inhalt:
- Kurzübersicht
- Gesamtüberblick
- Praktikumssuche
- Praktikumsstellen
- Auslandspraktikum
- Praktikumsaufnahme
- Praktikumsanerkennung
- Praxisseminar
- Praxisbericht
- Praktikumsende
- Unterlagen
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- gibt es in der Kurzübersicht des Praktikums (PDF)
- diese Informationen betreffen hauptsächlich die Suche nach einer Praktikumsstelle und deren Antritt (wichtig für das 3te Semester)
Gesamtüberblick des Praxissemesters:
- Das Praxissemester umfasst ein Pflichtpraktikum, das Praxisseminar und die sog. praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen
- Pflichtpraktikum:
- Voraussetzung: 60 ECTS aus dem 1ten Studienabschnitt
- Dann können Sie Sich auf eine Praktikantenstelle a 20 Wochen Arbeitszeit bewerben
- Sie benötigen für die TH folgende Unterlagen:
- Nach erfolgreicher Praktikumssuche: Meldebogen → Praktikumsbeauftragter
- Vor Praktikumsaufnahme: Vertrag + Meldebogen → Studienbüro
- Nach Praktikumsende: Ausbildungsbestätigung → Prüfungsamt, Bericht incl. Berichtsanerkennung und Bewertungsblatt → Praxisseminarbetreuer
- Teilnahme am Praxisseminar
- Ãœblicherweise Freitag nachmittag
- Anwesenheitspflicht
- 2 Vorträge
- Technischer Vortrag Nr.1 auf Englisch
- Berichtender Vortrag Nr.2 auf Deutsch
- Abschlussbericht
- 20+ Seiten (ohne Bilder, Illustrationen, Verzeichnisse und Anhänge)
- Inhalt: Inhaltsverzeichnis, Stellen- und Firmenbeschreibung, Grundlagen, Projekte, Ergebnisse, Literaturverzeichnis
- Abgabe des Berichts mit der Berichtsanerkennung als Deckblatt und dem Bewertungsblatt als Beilage bis Ende des Semesters → Seminarbetreuer
- Praxissemesterbegleitende Lehrveranstaltungen
- Technical Business English (TBE)
- Software- und Projektmanagement (SPM)
- Nach alter Studienordnung vor 2019: Medienrecht anstelle von TBE
Hinweise zur Praktikumssuche:
- Voraussetzung zum Eintritt in das Praxissemesters:
- Zum Eintritt ins Praxissemester im 4ten B-ME Studiensemester sind alle 60 Punkte des ersten Studienabschnitts erforderlich.
- Siehe auch SPO Media-Engineering
- Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an empfohlenen Praktikumsstellen, auf die Sie Sich bewerben können:
- Praktikantenstellen für Media-Engineering
- Zugelassene Praktikumsstellen im virtuohm unter “Praktikumsstellen”
- Darüberhinaus können Sie Sich natürlich auch bei anderen für Sie interessanten Firmen bewerben.
- Die Liste der gesammelten Praktikumsbewertungen kann beim Praktikumsbeauftragten eingesehen werden.
- Wenn Sie Sich auf eine dieser Stellen beworben haben und eine Zusage bekommen haben, so prüfen Sie bitte, ob Sie für Ihre Stelle eine Genehmigung benötigen oder Ihre Stelle bereits zugelassen ist:
- Alle vom Prüfungsamt bereits zugelassenen Praktikumsstellen sind im virtuohm unter “Praktikumsstellen” aufgeführt.
- Falls Ihre Stelle im virtuohm zu finden ist, geben Sie einfach den Mustervertrag im Studienbüro ab.
- Praktikumsstellen, die nicht im virtuohm aufgeführt sind, müssen vor Abschluss eines Arbeitsvertrags genehmigt werden:
- In diesem Fall benötigen Sie einen Meldebogen, den Sie von der Ausbildungstelle ausfüllen lassen und anschließend dem Praktikumsbeauftragten zur Prüfung vorlegen.
- Es wird geprüft, ob die Ausbildungsinhalte mit dem Profil des Studiengangs übereinstimmen.
- Die Ausbildungsinhalte Ihres Praktikums sollten medien-affin sein und ingenieurstechnische und studiengangstypische Aspekte beinhalten.
- Empfohlen ist z.B. für den Studiengang Media-Engineering eine Kombination von Technik, Design und Software- und/oder Hardware-Entwicklung. Es soll im Praktikum außderdem die projektbezogene Mitarbeit in einem Entwicklerteam im Vordergrund steht.
- Ausbildungen, die ausschließlich Design- oder Medien-gestalterische Inhalte vermitteln, sind nicht genehmigungsfähig, da die ingenieurstechnische Komponente nicht abgedeckt ist!
- Ob eine bestimmte Stelle empfehlenswert ist oder nicht, besprechen Sie bitte im Zweifelsfall mit Ihrem Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde.
- Benutzen Sie für die Meldung einer Praktikumsstelle, die noch nicht im virtuohm aufgeführt ist, den Meldebogen des Studienbüros. Lassen Sie diesen durch die Beschäftigungsstelle ausfüllen und legen Sie den Meldebogen dann dem Praktikumsbeauftragten zur Genehmigung vor. Bitte unterschreiben Sie den Vertrag nicht bevor Sie die Genehmigung erhalten haben.
- In der regulären Semester- bzw. Prüfungszeit erreichen Sie den Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde. Im Vertretungsfall wenden Sie Sich bitte in dringenden Fällen an einen anderen Praxissemesterbeauftragten oder den Studiengangsleiter.
- Mit dem praktischen Studiensemester bzw. Auslandssemester darf grundsätzlich frühestens nach Ende der Prüfungszeit des vorangehenden theoretischen Semesters begonnen werden. Der Beginn ist daher frühestens Mitte Februar bzw. Anfang September bzw. Ein späterer Beginn des Praktikums ist in der Regel kein Problem, sofern sich keine Terminkonflikte z.B. mit den Prüfungszeiträumen ergeben.
- Falls die notwendigen ECTS-Punkte zum Antritt des Praktikums nicht vorhanden sein sollten, empfehlen sich die folgenden Vorgehensweisen:
- Einschub eines Urlaubsemesters
- Verschiebung des Praxissemesters um 2 Semester
- Antritt des Praxissemesters direkt vor der Bachelorarbeit im 7ten Semester.
- Härtefallantrag bei der Prüfungskommission
- Da hier jedoch aufgrund der stark unterschiedlichenen Einzelsituationen keine pauschale Empfehlung gegeben werden kann, empfiehlt sich hier ein ausführliches Beratungsgespräch bei Ihrem Praxissemesterbeauftragten. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Beratungstermin.
- Weitere Praktikumsangebote finden Sie
- auf der Jobbörse der Hochschule;
- auf dem Auslandsportal der bayerischen Hochschulen:
- oder den Praxistagen der Hochschule
- Weitere Möglichkeiten mit Firmen Kontakt aufzunehmen:
- Indie Outpost in Nürnberg
- Münchner Indie-Szene
- usw.
Hinweise für Auslandspraktika:
- Auch bei Auslandspraktika ist eine ausführliche Beratung im Rahmen der “Praktikumssprechstunde” empfehlenswert.
- Wenden Sie Sich daher bei einem Praktikum im Ausland an den Praxissemesterbeauftragten. Dieser prüft Ihren Arbeitsvertrag und genehmigt diesen nach einer Einzelfallprüfung.
- Der Career-Service der Ohm Hochschule unterstützt die Auswahl und Organisation eines Auslandspraktikums - insbesondere im Hinblick auf Visa, Auslandsstipendien, Förderungen (wie z.B. Erasmus) und evtl. notwendige Versicherungen.
- Bei einem Auslandspraktikum erfolgt die Teilnahme am Praxisseminar entweder Online oder im darauffolgenden Semester. Auslandspraktikanten haben die Möglichkeit an einer Online Seminargruppe teilzunehmen. Auf diese wird üblicherweise per EMail vor Anfang des Semesters hingewiesen.
- GGfls. können auch Lehrveranstaltungen einer ausländischen Hochschule, an denen man während eines Auslandspraktikums teilnimmt, anerkannt werden.
- Auslandsbeauftragter der Fakultät EFI: Prof. Michael Chowanetz
- Folien von Prof. Chowanetz: “Ab ins Ausland”
- Präsentationen zum Auslandssemester:
Hinweise zur Praktikumsaufnahme:
- Arbeitsvertrag
- Bitte benutzen Sie den Mustervertrag der Ohm-Hochschule als Vorlage für Ihren Arbeitgeber.
- Kernpunkt des Vertrages ist die Vereinbarung von 20 Wochen zu je 4 Tagen Vollzeitbeschäftigung im Rahmen eines Pflichtpraktikums.
- Insgesamt müssen 80 Tage Vollzeitarbeit nachgewiesen werden!
- Die 80 Tage Vollzeitbeschäftigung beinhalten keinen Erholungsurlaub. Urlaubstage sind nachzuholen. Gesetzliche Feiertage gelten jedoch als Arbeitsszeit.
- Im Krankheitsfall gilt für die Fehlzeiten eine Obergrenze von 5 Tagen. Darüberhinausgehende Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Im Fall längerer krankheitsbedingter Fehlzeiten wenden Sie Sich bitte an Ihren Praxissemesterbeauftragten.
- Tätigkeiten als Werkstudent gelten nicht als Pflichtpraktikum.
- Am Freitag jeder Arbeitswoche finden die sog. praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie z.B. das Praxisseminar, statt. Bei diesen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Ihr Arbeitgeber stellt Sie daher an diesem Tag frei.
- Auf Antrag kann die Dauer des Praktikums auf 16 Wochen zu je 5 Arbeitstagen verkürzt werden. Das ist z.B. bei einem Auslandspraktikum sinnvoll. Stellen Sie dazu bitte einen Antrag an die Prüfungskommission (Antragsformular). Dabei ist zu beachten, dass die Teilnahme an den praxissemesterbegleitenden Veranstaltungen dann erst im darauffolgenden Semester möglich ist.
- Bei einer Praktikumsstelle im Ausland oder außerhalb Bayerns mit mehr als ca. einer Stunde Anreisezeit besteht die Möglichkeit, an einem Online Praxisseminar teilzunehmen.
- Das Seminar wird in jedem Semester angeboten.
- Im Arbeitsvertrag muss sich der Arbeitgeber neben der Freistellung für die praxissemesterbegleictenden Lehrveranstaltungen verpflichten, auch eine angemessene Berichterstattung aus der Tätigkeit im Rahmen des Praxisseminars zuzulassen. Eine Stillschweigeklausel (NDA) ist daher im Normalfall nicht zulässig. In Ausnahmefällen verwenden Sie bitte die Geheimhaltungsvereinbarung der TH.
- Den unterschriebenen Ausbildungsvertrag geben Sie bitte im Studienbüro ab. Den Meldebogen legen Sie diesen bitte bei.
- Als Ausbildungsplan für das Praktikum gilt der jeweilige Eintrag im Modulhandbuch des Studienganges.
- Als Bestätigung des Pflichtpraktikums gilt der entsprechende Passus der Studienprüfungsordnung.
- Versicherungen und gesetzliche Regelungen
- Sozialversicherung:
- Die Praktika im Studiengang B-ME bzw. B-MED sind sog. Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
- Studierende, die während ihres Studiums ein solches Pflichtpraktikum absolvieren, sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei - unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Eventuelle Beiträge zur studentischen oder freiwilligen Krankenversicherung sind hiervon unberührt.
- Haftpflicht:
- Eine private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die Sie während des Praktikums z.B. an Geräten verursachen. Hier ist evtl. eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
- Unfallversicherung:
- Gegen Arbeitsunfälle sind Sie bei der für Ihre Ausbildungsstelle zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.
- Krankenversicherung:
- In der Regel ist man während des Studiums und während des Praktikums beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Die Höhe des Verdienstes kann jedoch über den Verbleib in der Familienversicherung entscheiden. Mit Erreichen des 25ten Lebensjahrs ist außerdem eine studentische Krankenversicherung abzuschliessen, da die Familienversicherung zu diesem Zeitpunkt endet. D.h. im Normalfall ändert sich durch ein Pflichtpraktikum an ihrer studentischen Krankenversicherung nichts.
- Nachweis des Pflichtpraktikums:
- Falls Ihre Ausbildungsstelle eine “Bestätigung des Pflichtpraktikums” wünscht, so bekommen Sie diese vom Studienbüro ausgestellt. In der Studienprüfungsordnung ist das Praktikum aber bereits als Pflichtpraktikum aufgeführt, so dass Sie einfach die entsprechende Passage Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
- Mindestlohngesetz:
- Für das vorgeschriebene Pflichtpraktikum in den Studienfächern der Fakultät EFI gilt nicht das Mindestlohngesetz.
- Falls die Dauer des Praktikums jedoch über die vorgeschriebenen 20 Wochen hinausgeht, so greift das Mindestlohngesetz ab der 21ten Woche. In diesem Fall ist es notwendig, dass der Praktikumsvertrag in zwei Teile aufgeteilt wird: Ein Vertrag für die 20 Wochen des Pflichtpraktikums und einen gesonderten Vertrag für die Dauer des anschließenden freiwilligen Praktikums.
- Sozialversicherung:
- Weitere Hinweise und Formulare finden Sie auf den Seiten des Studienbüros.
Hinweise für die Anerkennung einer vorhergehenden Beschäftigung oder Ausbildung:
Hinweise zum Praxisseminar:
Hinweise zum Abschlussbericht:
- Siehe hier
Hinweise zum Praktikumsende:
- Nach erfolgter Ausbildung geben Sie bitte das Formular zur Bestätigung der Ausbildungszeiten im Studienbüro ab.
- Das Formular gibt es im Studienbüro oder hier als PDF.
- Der Abschlussbericht ist zusammen mit der Berichtsanerkennung als Deckblatt des Berichts nach Ende des Praxisseminars beim jeweiligen Praxisseminarbetreuers abzugeben (siehe auch unter Praxisseminar). Ein weiteres Exemplar der Berichtsanerkennung wird dem Bericht lose beigelegt.
- Ebenfalls beigelegt wird ein ausgefülltes Exemplar des Bewertungsblatts. Auf diesem bewerten Sie bitte, wie Ihnen die Stelle gefallen hat. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
- Hinweis zur Veröffentlichung von Praktikumsberichten: Es erfolgt von seiten der Hochschule keine Weitergabe an Dritte über den Rahmen des Praxisseminars hinaus!
- Im Anschluß an Ihr Praxissemester werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt Ihre Bachelor-Arbeit anfangen. Als Voraussetzung dafür müssen 50 ECTS aus dem 2ten Studienabschnitt nachgewiesen werden. Weiterhin muss die Bestätigung der Arbeitszeiten des Praxissemesters im Studienbüro vorliegen und der Praktikumsbericht muss ebenfalls abgegeben worden sein.
Unterlagen
- Merkblatt
- Für die Genehmigung beim Studienbüro:
- Mustervertrag
- Meldebogen (als Beilage des Vertrags)
- Für den Abschlussbericht:
- Berichtsanerkennung (als Deckblatt des Berichts)
- Bewertungsblatt (als Beilage des Berichts)
- Für die Bestätigung des abgeschlossenen Praktikums beim Studienbüro: