Informationen zum Praxissemester
Auf dieser Wiki-Seite finden Sie Informationen zur Organisation des praktischen Studienabschnitts (kurz Pflichtpraktikum) für den B-ME Studiengang der Fakultät EFI. Die wichtigsten Informationen stehen auch in Form eines Merkblattes und einer Kurzübersicht (PDF) zur Verfügung.
Bei darüber hinausgehendenden Fragen zum Praktikum berate ich Sie gerne persönlich. Kommen Sie dazu bitte in meine Praktikumssprechstunde - meine Sprechstundenzeiten finden Sie hier.
Im Vertretungsfalle wenden Sie Sich bitte an einen der Praktikumsbeauftragten der Fakultät EFI oder an den Studiengangsleiter.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden für Sie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Es kann jedoch keine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Im Zweifelsfall ist die Aussage des Studienbüros bindend.
Inhalt:
- Kurzübersicht
- Gesamtüberblick
- Praktikumssuche
- Praktikumsaufnahme
- Praxisseminar
- Praktikumsende
- Auslandspraktikum
- Praktikumsanerkennung
- Unterlagen
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- gibt es in der Kurzübersicht des Praktikums (PDF)
- diese Informationen sind für das dem Praxissemester vorausgehende Semester wichtig
Gesamtüberblick des Pflichtpraktikums:
- Praktikantenstelle a 20 Wochen Arbeitszeit
- Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Nach erfolgreicher Praktikumssuche: Meldebogen → Praktikumsbeauftragter
- Vor Praktikumsaufnahme: Vertrag + Meldebogen → Studienbüro
- Nach Praktikumsende: Ausbildungsbestätigung → Prüfungsamt, Bericht incl. Berichtsanerkennung (2-fach) und Bewertungsblatt → Praxisseminarbetreuer
- Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Teilnahme am Praxisseminar (bzw. den sog. praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen)
- Üblicherweise Freitag nachmittag
- Anwesenheitspflicht
- 2 Vorträge
- Technischer Vortrag Nr.1 auf Englisch
- Berichtender Vortrag Nr.2 auf Deutsch
- Abschlussbericht
- 20+ Seiten (ohne Bilder, Illustrationen, Verzeichnisse und Anhänge)
- Inhalt: Inhaltsverzeichnis, Stellen- und Firmenbeschreibung, Grundlagen, Projekte, Ergebnisse, Literaturverzeichnis
- Abgabe bis Ende des Semesters → Seminarbetreuer
- Abgabe des Berichts mit der Berichtsanerkennung als Deckblatt und dem Bewertungsblatt als Beilage.
Hinweise zur Praktikumssuche:
- Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an empfohlenen Praktikumsstellen, auf die Sie Sich bewerben können:
- Praktikantenstellen für Media-Engineering
- Zugelassene Praktikumsstellen im virtuohm unter “Praktikumsstellen”
- Darüberhinaus können Sie Sich natürlich auch bei anderen für Sie interessanten Firmen bewerben.
- Weitere Praktikumsangebote finden Sie
- auf der Jobbörse der Hochschule;
- auf dem Auslandsportal der bayerischen Hochschulen:
- oder den Praxistagen der Hochschule
- Anschließend prüfen Sie bitte, ob Sie für Ihre Stelle eine Genehmigung benötigen oder Ihre Stelle bereits zugelassen ist:
- Alle vom Prüfungsamt bereits zugelassenen Praktikumsstellen sind im virtuohm unter “Praktikumsstellen” aufgeführt.
- Falls Ihre Stelle im virtuohm zu finden ist, geben Sie einfach Ihren Arbeitsvertrag im Studienbüro ab.
- Bei Praktikumsstellen, die nicht im virtuohm aufgeführt sind, müssen vor Abschluss eines Arbeitsvertrags genehmigt werden:
- In diesem Fall benötigen Sie einen Meldebogen, den Sie von der Ausbildungstelle ausfüllen lassen und anschließend dem Praktikumsbeauftragten zur Prüfung vorlegen.
- Die Ausbildungsinhalte Ihres Praktikums sollten medien-affin sein und ingenieurstechnische und studiengangstypische Aspekte beinhalten.
- Empfohlen ist z.B. für den Studiengang Media-Engineering eine Kombination von Technik, Design und Softwareentwicklung. In der Regel ist es außerdem hilfreich, wenn im Praktikum die projektbezogene Mitarbeit in einem Entwicklerteam im Vordergrund steht.
- Ob eine bestimmte Stelle empfehlenswert ist oder nicht, besprechen Sie bitte im Zweifelsfall mit Ihrem Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde.
- Benutzen Sie für die Meldung einer Praktikumsstelle, die noch nicht im virtuohm aufgeführt ist, den Meldebogen des Studienbüros. Lassen Sie diesen durch die Beschäftigungsstelle ausfüllen und legen Sie den Meldebogen Ihrem Praktikumsbeauftragten bitte zur Genehmigung vor bevor Sie den Vertrag unterschreiben. In der regulären Semester- bzw. Prüfungszeit erreichen Sie den Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde oder auf Discord. Im Vertretungsfall wenden Sie Sich bitte in dringenden Fällen an einen anderen Praxissemesterbeauftragten oder den Studiengangsleiter.
- Als Ausbildungsplan für das Praktikum gilt der jeweilige Eintrag im Modulhandbuch des Studienganges.
- Als Bestätigung des Pflichtpraktikums gilt der entsprechende Passus der Studienprüfungsordnung.
- Mit dem praktischen Studiensemester bzw. Auslandssemester darf grundsätzlich frühestens nach Ende der Prüfungszeit des vorangehenden theoretischen Semesters begonnen werden. Der Beginn ist daher normalerweise Anfang Oktober bzw. Mitte März. Ein späterer Beginn des Praktikums ist in der Regel aber kein Problem, sofern sich zum Ende des Praktikums keine Überschneidungen mit dem nächsten Semester oder Prüfungszeiten ergeben.
- Zum Eintritt ins Praxissemester im 4ten B-ME Studiensemester sind alle 60 Punkte des ersten Studienabschnitts erforderlich.
- Zum Vergleich: Zum Eintritt in den zweiten Studienabschnitt werden insgesamt “nur” 40 ECTS benötigt.
- Falls die notwendigen ECTS-Punkte zum Antritt des Praktikums nicht vorhanden sein sollten, empfehlen sich die folgenden Vorgehensweisen:
- Einschub eines Urlaubsemesters
- Verschiebung des Praxissemesters um 2 Semester
- Antritt des Praxissemesters direkt vor der Bachelorarbeit im 7ten Semester.
- Härtefallantrag bei der Prüfungskommission
- Da hier jedoch aufgrund der stark unterschiedlichenen Einzelsituationen keine pauschale Empfehlung gegeben werden kann, empfiehlt sich hier ein ausführliches Beratungsgespräch bei Ihrem Praxissemesterbeauftragten. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Beratungstermin.
Hinweise zur Praktikumsaufnahme:
- Arbeitsvertrag
- Bitte benutzen Sie wenn möglich den Mustervertrag der Ohm-Hochschule als Vorlage für Ihren Arbeitgeber.
- Kernpunkt des Vertrages ist die Vereinbarung von 20 Wochen zu je 4 Tagen Vollzeitbeschäftigung im Rahmen eines Pflichtpraktikums.
- Der Arbeitsvertrag muss wie im Beispiel des obigen Mustervertrags eine Tätigkeit beschreiben, die rechtlich und formell ein Pflichtpraktikum darstellt. Tätigkeiten als Werkstudent gelten nicht als Praktikum.
- Insgesamt müssen 80 Tage Vollzeitarbeit nachgewiesen werden!
- Die 80 Tage Vollzeitbeschäftigung beinhalten keinen Erholungsurlaub. Urlaubstage sind daher nachzuholen. Gesetzliche Feiertage gelten jedoch als Arbeitsszeit.
- Im Krankheitsfall gilt für die Fehlzeiten eine Obergrenze von 5 Tagen. Darüberhinausgehende Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Zur Anrechnung der krankheitsbedingten Fehlzeiten wenden Sie Sich bitte im Einzelfall an Ihren Praxissemesterbeauftragten.
- Am fünften Tag der Arbeitswoche finden die praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie z.B. das Praxisseminar, statt. Bei diesen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie daher an diesem Tag freistellen.
- Auf Antrag, kann die Dauer des Praktikums auf 16 Wochen zu je 5 Arbeitstagen verkürzt werden. Das ist z.B. bei einem Auslandspraktikum sinnvoll. Stellen Sie dazu bitte einen Antrag an die Prüfungskommission (Antragsformular). Dabei ist zu beachten, dass die Teilnahme an den praxissemesterbegleitenden Veranstaltungen dann erst im darauffolgenden Semester möglich ist.
- Bei einer Praktikumsstelle im Ausland bzw. außerhalb Bayerns d.h. mehr als ca. 200km Entfernung besteht die Möglichkeit, an einem Online Praxisseminar teilzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit das Praxisseminar im nächsten Semester nachzuholen. Das Seminar wird in jedem Semester angeboten.
- Im Vertrag muss sich der Arbeitgeber verpflichten, eine angemessene Berichterstattung aus der Tätigkeit im Rahmen des Praxisseminars zuzulassen. Eine absolute Stillschweigeklausel (NDA), wie sie manchmal gefordert wird, ist daher nicht zulässig. Verwenden Sie bitte daher den von der Hochschule zur Verfügung gestellten Mustervertrag bzw. die Vorlage der Hochschule zur Geheimhaltungsvereinbarung, welche einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen des Arbeitgebers und der Hochschule darstellt.
- Den Ausbildungsvertrag geben Sie bitte im Studienbüro ab. Falls ein Meldebogen benötigt wurde, legen Sie diesen bitte dem Ausbildungsvertrag bei.
- Versicherungen und gesetzliche Regelungen
- Sozialversicherung:
- Die Praktika im Studiengang B-ME bzw. B-MED sind sog. Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
- Studierende, die während ihres Studiums ein solches Pflichtpraktikum absolvieren, sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei - unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Eventuelle Beiträge zur studentischen oder freiwilligen Krankenversicherung sind hiervon unberührt.
- Haftpflicht:
- Eine private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die Sie während des Praktikums z.B. an Geräten verursachen. Hier ist evtl. eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
- Unfallversicherung:
- Gegen Arbeitsunfälle sind Sie bei der für Ihre Ausbildungsstelle zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.
- Krankenversicherung:
- In der Regel ist man während des Studiums und während des Praktikums beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Die Höhe des Verdienstes kann jedoch über den Verbleib in der Familienversicherung entscheiden. Mit Erreichen des 25ten Lebensjahrs ist außerdem eine studentische Krankenversicherung abzuschliessen, da die Familienversicherung zu diesem Zeitpunkt endet. D.h. im Normalfall ändert sich durch ein Pflichtpraktikum an ihrer studentischen Krankenversicherung nichts.
- Nachweis des Pflichtpraktikums:
- Falls Ihre Ausbildungsstelle eine “Bestätigung des Pflichtpraktikums” wünscht, so bekommen Sie diese vom Studienbüro ausgestellt. In der Studienprüfungsordnung ist das Praktikum aber bereits als Pflichtpraktikum aufgeführt, so dass Sie einfach die entsprechende Passage Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
- Mindestlohngesetz:
- Für das vorgeschriebene Pflichtpraktikum in den Studienfächern der Fakultät EFI gilt nicht das Mindestlohngesetz.
- Falls die Dauer des Praktikums jedoch über die vorgeschriebenen 20 Wochen hinausgeht, so greift das Mindestlohngesetz ab der 21ten Woche. In diesem Fall ist es notwendig, dass der Praktikumsvertrag in zwei Teile aufgeteilt wird: Ein Vertrag für die 20 Wochen des Pflichtpraktikums und einen gesonderten Vertrag für die Dauer des anschließenden freiwilligen Praktikums.
- Sozialversicherung:
- Weitere Hinweise und Formulare finden Sie auf den Seiten des Studienbüros.
Hinweise zum Praxisseminar:
Hinweise zum Praktikumsende:
- Nach erfolgter Ausbildung geben Sie bitte das Formular zur Bestätigung der Ausbildungszeiten im Studienbüro ab.
- Das Formular gibt es im Studienbüro oder hier als PDF.
- Der Abschlussbericht ist zusammen mit der Berichtsanerkennung als Deckblatt des Berichts nach Ende des Praxisseminars beim jeweiligen Praxisseminarbetreuers abzugeben (siehe auch unter Praxisseminar). Ein weiteres Exemplar der Berichtsanerkennung wird dem Bericht lose beigelegt.
- Ebenfalls beigelegt wird ein ausgefülltes Exemplar des Bewertungsblatts. Auf diesem bewerten Sie bitte, wie Ihnen die Stelle gefallen hat. Falls es Kritikpunkte gegeben haben sollte, so könnnen Sie diese über den Bewertungsbogen an die Hochschule weiterleiten. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
- Hinweis zur Veröffentlichung von Praktikumsberichten: Es erfolgt von seiten der Hochschule keine Weitergabe an Dritte, d.h. es erfolgt keine Veröffentlichung der Praktikumsberichte bzw. Praktikumsergebnisse über den Rahmen des Praxisseminars hinaus!
Hinweise für Auslandspraktika:
- Speziell bei Auslandspraktika ist eine ausführliche Beratung im Rahmen der “Praktikumssprechstunde” empfehlenswert.
- Wenden Sie Sich daher bei einem Praktikum im Ausland an den Praxissemesterbeauftragten. Dieser prüft Ihren Arbeitsvertrag und genehmigt Ihre Auslandsstelle nach einer Einzelfallprüfung.
- Der Career-Service der Ohm Hochschule unterstützt die Auswahl und Organisation eines Auslandspraktikums - insbesondere im Hinblick auf Visa, Auslandsstipendien, Förderungen (wie z.B. Erasmus) und evtl. notwendige Versicherungen.
- Bei einem Auslandspraktikum erfolgt die Teilnahme am Praxisseminar entweder Online oder im darauffolgenden Semester.
- GGfls. können auch Lehrveranstaltungen einer ausländischen Hochschule, an denen man während eines Auslandspraktikums teilnimmt, anerkannt werden.
- Auslandsbeauftragter der Fakultät EFI: Prof. Michael Chowanetz
- Folien von Prof. Chowanetz: “Ab ins Ausland”
Hinweise für die Anerkennung einer Beschäftigung oder Ausbildung:
Unterlagen
- Für die Genehmigung:
- Mustervertrag
- Meldebogen (als Beilage des Vertrags)
- Für den Abschlussbericht:
- Berichtsanerkennung (als Deckblatt des Berichts)
- Bewertungsblatt (als Beilage des Berichts)